Arbeitskreise und Prüfleistungen

 Die bautechnische Prüfung:

Überwachung vor Ort auf der Baustelle, Prüfung der bautechnischen Unterlagen im Hoch- und Tiefbau. Überwachung vor Ort auf der Baustelle, Prüfung der bautechnischen Unterlagen im Hoch- und Tiefbau.
Zur Kontrolle der Umsetzung in die Praxis wird stichprobenartig die Ausführung vor Ort auf der Baustelle überwacht. Außerdem werden wiederkehrende Prüfungen an Ingenieurtragwerken unter Einsatz von Prüflaboratorien vor Ort durchgeführt. 
 Prüfung nach WHG und VAwS (Kooperation von BÜV und TOS):
Anlagentechnik
Anlagen wassergefährdender Stoffe müssen nach Maßgabe des Landesrechtes vor Inbetriebnahme durch den Sachverständigen auf ihren ordnungsgemäßen Zustand überprüft werden. 
Diese Aufgabe übernimmt der Sachverständige des BÜV. Um bei der Abnahme dieser Betonflächen Folgekosten zu vermeiden, begleitet der Sachverständige des BÜV die Planung und sorgt für die richtige Konstruktion der Betonflächen und damit für die Abnahmefähigkeit. Eindringtiefen und 
Rissbeschränkungen finden so die richtige Beachtung und müssen nicht nachträglich durch Zusatzmaßnahmen, z. B. Beschichtungen, kostenintensiv realisiert werden.
Bautechnik
In der VAwS werden je nach Wassergefährdungsklasse bestimmte Dichtigkeitsanforderungen und Überwachungsmöglichkeiten an Ableitflächen und Auffangräume gestellt. Prüfung nach WHG und VAwS (Kooperation von BÜV und TOS):
Tätigkeitsbereiche

– Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

Im industriellen Bereich
– stationäre Heizöltankanlagen 
– Anlagen der chemischen Industrie
– Reinigungsanlagen
– Farbspritzanlagen
– Kraftwerksanlagen
– Rohrleitungsanlagen

Im Bereich der Landwirtschaft
– Anlagen zur Lagerung von Jauche, Gülle und Silagesickersäften
– Düngemittellager
– Kleintankstellen
– landwirtschaftliche Maschinenstützpunkte

Im privaten und öffentlichen Bereich
– Heizöllageranlagen, Heizöltanks
– Heizungsanlagen, Heizkessel
– Tankstellen
– Anlagen im Bereich der Abfallwirtschaft
– Abfüll- und Umschlagsflächen
 Leistungsbereiche der ganzheitlichen Prüfung:
Bereich 1 
Gebrauchstauglichkeit des erweiterten Rohbaus inkl. Baugrund und Geotechnik
Bereich 2 
Konstruktiver Brandschutz
Bereich 3 
Wärmeschutz und Energieeinsparungen
Bereich 4 
Schallschutz
Bereich 5 
Planerischer Brandschutz
Bereich 6 
Ausbaugewerke des allgemeinen Hochbaus
Bereich 7 
Klima- und Versorgungstechnik
Bereich 8 
Fördertechnik
Bereich 9 
Elektrotechnik
Bereich 10 
Energiehaushalt (im Hinblick auf einen Energiepass)
Bereich 11 
Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination
Bereich 12 
Baudynamik
Bereich 13 
Deponietechnik
Bereich 14 
Begleitung des Bauvorhabens im Hinblick auf die Wirtschaftlichkeit
Bereich 15 
Anlagen, Prozess- und Verfahrenssicherheit
Bereich 16 
Renovierung und Altbausanierung
Bereich 17 
Boden- und Umweltanalytik
Bereich 18 
Technischer Umweltschutz 
 Weitere Prüfungen:
Prüfung tragender Kunststoffbauteile / Prüfgrundsätze
Die Entwicklung von tragenden Kunststoffbauteilen, insbesondere mit Faserverstärkung, ist in den letzten Jahren rasant vorangeschritten und hat auch im Bauwesen Einzug gehalten. Regelungen zur Bemessung, Prüfung und Überwachung sind derzeit nur sehr unvollständig vorhanden. Arbeitskreis "Tragende Kunststoffteile" hat es sich zur Aufgabe gemacht, diese Lücken zu schließen und Prüf- und Bemessungsgrundsätze zu erarbeiten.

 
Prüfung tragender Kunststoffbauteile / Prüfgrundsätze

Mit Stand 08-2010 ist nunmehr die novellierte Fassung der Empfehlungen erarbeitet. Die BÜV-Empfehlung „Tragende Kunststoffbauteile im Bauwesen [TKB] – Entwurf, Bemessung und Konstruktion – Bearbeitungsstand August 2010", kann nunmehr nachfolgend heruntergeladen werden. Download PDF

Die Beispielrechnungen zu den Empfehlungen sind zur Zeit in Arbeit und werden nach Fertigstellung auf der Website eingestellt.

Kommentare, Anregungen und konstruktive Beiträge richten Sie bitte an die Geschäftsstelle des BÜV e.V.
Prüfung im konstruktiven Glasbau / Prüfgrundsätze
Der Einsatz von Glas als Konstruktionswerkstoff gewinnt immer mehr an Bedeutung. Für die Vielzahl der unterschiedlichen Anwendungsmöglichkeiten bedarf es deshalb dringend geeigneter Regelungen. Arbeitskreis "Konstruktiver Glasbau" werden Erfahrungen aus Wissenschaft und Praxis gesammelt und Bemessungsverfahren sowie Konstruktionsgrundlagen erarbeitet. Ziel ist die Erstellung von Bemessungs- und Prüfgrundsätzen auf Basis vorhandener Normen und Richtlinien. Prüfung im konstruktiven Glasbau / Prüfgrundsätze
Windenergieanlagen:
Weil es im Genehmigungsverfahren von Windenergieanlagen bei der Prüfung und Überwachung eine Reihe von Unsicherheiten gibt, hat der Bau-Überwachungsverein (BÜV) einen Arbeitskreis für Windenergieanlagen ins Leben gerufen.
In diesem Arbeitskreis werden die Probleme zusammengetragen, die bei der Planung, Ausführung, Prüfung und Überwachung von Windenergieanlagen häufig auftreten. Als erste Antwort hat man sich entschlossen, Empfehlungen für die Überwachung von Windenergieanlagen zu erarbeiten. Eine Zusammenstellung festgestellter Mängel und Schäden an Fundamenten und Türmen von Windenergieanlagen wird erarbeitet.
Überwachung von Bauprodukten:
Vielfältige Anforderungen an sehr unterschiedliche Bauprodukte, machen dem Prüfingenieur die Prüfung und Überwachung oft sehr schwer. Viele Mängel sind nicht ersichtlich, das Übereinstimmungszertifikat (Ü-Zeichen) nicht immer hinreichend. Der Arbeitkreis „Überwachung von Bauprodukten“ hat es sich zur Aufgabe gemacht, hier eine Sensibilisierung der Prüfingenieure und darüber auch eine Sensibilisierung der auf der Baustelle Tätigen zu erreichen. In einer Gruppe mit Teilnehmern aus Industrie und Verbänden soll eine Checkliste erarbeitet werden, die dem Prüfingenieur auf der Baustelle zur Verfügung steht und auf die besonderen Probleme bei der Prüfung von Bauprodukten hinweist. Es soll detailliert auf die Handhabung des Ü-Zeichens eingegangen werden. 
Gerüste: 
Durch die Erarbeitung der „Empfehlungen der Prüfingenieure für die Prüfung von Traggerüsten“ wurde ein probates Mittel geschaffen, dass die Prüfingenieure bei der Prüfung von Traggerüsten durch einheitliche Beurteilungskriterien unterstützt. Grundsätzlich gelten die in den einzelnen Bundesländern eingeführten bautechnischen Bestimmungen, die ohne Abstriche einzuhalten sind. In den „Empfehlungen“ sind in Abstimmung mit Vertretern der Beratenden Ingenieure, der Prüfingenieure für Bautechnik / Baustatik und mit der Bundesinnung Gerüstbau die Punkte angesprochen worden, bei denen sich häufig Meinungsverschiedenheiten oder unterschiedliche Auslegungen ergeben haben.
Die „Empfehlungen der Prüfingenieure für die Prüfung von Traggerüsten“ wurde in der Zeitschrift „Der Prüfingenieur“ Heft 21, Oktober 2002 veröffentlicht.
Bauwerkserhaltung, -überwachung und –instandsetzung: 
Der Arbeitskreis „Bauwerkserhaltung, -überwachung und –instandsetzung“ hat sich unter anderem zur Aufgabe gemacht, die Zusammenarbeit Sachverständiger aus unterschiedlichen Bereichen zu unterstützen und zu fördern. Ebenso sollen die Aufgaben des in der DAfStb-Richtlinie ‚Schutz und Instandsetzung von Betonbauteilen’ genannten ‚sachkundigen Planers’ genau definiert werden. Dieser Begriff muss mit Leben erfüllt werden und auch die an ihn gestellten Qualitätsanforderungen müssen genau definiert werden. Dazu wird man voraussichtlich einen Zertifizierungslehrgang erarbeiten und von der DPÜ-Zertifizierungs GmbH anbieten.

Weitere Aufgaben und Ziele des Arbeitskreises sind:
· Überarbeitung des Bauwerkspasses und Erweiterung für den Bereich   
  Bauwerkserhaltung
· Erstellung einer Materialsammlung von wichtigen Richtlinien und Unterlagen
  für die Bereiche Sanierung und Instandsetzung
 Baustellensicherheit:
Baustellensicherheit als Aufgabe für den Prüfingenieur
Zu den neuen Aufgaben gehört auch Überwachung der Baustellensicherheit. Hierzu ist durch den Entwurf der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen infolge der EU-Baustellenrichtlinie in deutsches Recht ein sogenannter Sicherheits- und Gesundheitskoordinator geschaffen worden. 
Infolge des ohnehin durchgeführten Baustellenbesuches der Prüfingenieure für Baustatik bzw. Bautechnik, ist dies auch eine Aufgabe, die von den Prüfingenieuren übernommen wird.
Baustellensicherheit als Aufgabe für den Prüfingenieur
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